Entsorgung Elektroaltgeräte

Information über die umweltgerechte Entsorgung und Rückgabemöglichkeit von Elektroaltgeräten und Batterien

SETOLITE nimmt seine abfallrechtliche Verpflichtung als Hersteller von Elektrogeräten und Elektrogeräten, in denen Batterien / Akkumulatoren enthalten sind sehr ernst. Hiermit möchten wir Sie über wichtige Inhalte des Elektro- & Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) sowie des Batteriegesetzes (BattG) informieren sowie die Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie Ihre Elektroaltgeräte bzw. Altbatterien zurückgeben können.

Das grundliegende Ziel des Elektrogesetzes ist der Schutz von Umwelt und Gesundheit. Zusätzlich soll es helfen, natürliche Ressourcen zu schonen. Voraussetzung dafür ist es, Abfälle zu vermeiden und möglichst effizient zu verwerten. Das ElektroG verpflichtet u.a. die Hersteller, Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte zu übernehmen.

Der Zweck des BattG ist es, die Rücklaufmenge von Batterien und Akkumulatoren zu erhöhen, da diese umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten. Das Gesetz nimmt Hersteller, Vertreiber oder Importeure von Batterien in die Pflicht, sich an den Entsorgungskosten und Rücknahmemöglichkeiten ihrer Produkte zu beteiligen.

Weitere Informationen über die Gesetze finden Sie auf der Webseite des Umweltbundesamtes:
Umweltbundesamt – ElektroG
Umweltbundesamt – BattG

Informationen zur Rückgabe und Entsorgung von B2B-Elektroaltgeräten

Was sind B2B-Elektrogeräte?

B2B-Elektrogeräte im Sinne des Elektrogesetzes sind Geräte, die ausschließlich in anderen als privaten Haushalten genutzt werden und Geräte, die gewöhnlich nicht in privaten Haushalten genutzt werden.

Wichtige Informationen nach ElektroG §19a

  1. a) Getrennte Entsorgung
    Wir weisen alle Besitzer von B2B-Elektrogeräten darauf hin, dass sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektroaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Nach Ablauf der Übergangsfrist, die am 31.12.2022 endet, müssen auch alle in Deutschland vertriebenen B2B-Geräte mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet werden. Dies ist derzeit noch nicht bei allen unseren B2B-Elektrogeräten der Fall.
  2. b) Entnahme von Batterien oder Akkus sowie Lampen
    Besitzer von Elektroaltgeräten sind gesetzlich verpflichtet, vor der Abgabe dieser Altgeräte, die Altbatterien und Altakkumulatoren sowie Lampen zu entnehmen, sofern diese nicht in Altgeräten verbaut sind.
  3. c) Löschung der personenbezogenen Daten
    Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Elektroaltgeräten für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.
  4. d) Welche Möglichkeit haben SETOLITE Kunden von B2B-Elektrogeräten
    Der Gesetzgeber gibt vor, Nutzern von B2B-Elektrogeräten eine zumutbare Rückgabemöglichkeit der erworbenen Geräte zu schaffen. SETOLITE übernimmt die Kosten für die Behandlung, das Recycling und die Wiedergewinnung der Produkte. Im Gegenzug bittet SETOLITE seine Kunden, die Kosten für den Transport der B2B-Elektroaltgeräte an uns zu tragen. Um ein Elektroaltgerät von SETOLITE dem Recycling zuzuführen, kontaktieren Sie uns bitte über recycling@setolite.de. Sie erhalten von uns ein Rücksendeformular, welches durch ihre Angaben zum Produkt und Firma ergänzt wird, um eine umweltgerechte Entsorgung ihres Altgerätes durchzuführen.

HINWEIS: Das Rücksendeformular dient nur der Zuordnung und Erfassung des Produktes und ist kein Paketschein für einen kostenfreien Versand. Der Versand des Altgerätes ist durch Sie eigenständig und auf eigene Kosten durchzuführen.